CHIVA

Diese Methode der Krampfaderntherapie wurde von dem französischen Arzt Claude Franceschi entwickelt. Die Methode der Krampfadernbehandlung ist in unseren Nachbarstaaten (Frankreich, Italien, Spanien) weit verbreitet. Die Wirksamkeit dieser Methode konnte in vielen Studien wissenschaftlich nachgewiesen werden.

CHIVA heißt übersetzt ambulante blutflusskorrigierende Behandlung insuffizienter Venen. Die oberen Rückflusspunkte werden während des Eingriffes unterbunden und so der Blutstrom gerichtet. Hierbei ist die genaue Kenntnis des gesamten Venensystems erforderlich. Die entlasteten Venen bilden sich dann im Laufe der nächsten Wochen zurück.

Statt wie bei der Stripping-Operation nach Babcock die Venen herauszuziehen, wird der Blutfluss durch minimale Eingriffe korrigiert. Die veränderten Venen werden nicht entfernt. Die Venenfunktion bleibt somit erhalten, bzw. wird verbessert.

Welche Vorbereitungen sind erforderlich?

Nach der Ultraschalluntersuchung werden die Flussrichtungen des Blutes im veränderten Venensystem sorgfältig dokumentiert. Unmittelbar vor der Operation werden die zu korrigierenden Venen nochmals per Ultraschall aufgesucht und auf der Haut markiert.

Was geschieht während der Operation?

Der Eingriff wird immer ambulant und mit einer örtlichen Betäubung durchgeführt. An den markierten Stellen werden die Venen über kleine Schnitte aufgesucht und unterbunden. Kleine Wunden sind ggf. auch in der Leiste oder Kniekehle erforderlich. Am Ende des Eingriffs wird ein Kompressionsstrumpf angezogen.

Welche Risiken bestehen?

Die Risiken des Eingriffs sind kleiner als bei dem herkömmlichen Venenstripping, da gewebeschonend operiert wird. Verletzungen von Nerven, Lymphbahnen oder Gefäßen treten fast nie auf. Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Venenentzündungen können ebenfalls fast vollständig vermieden werden.

Wie wird weiterbehandelt?

Am Tag des Eingriffs können Sie 30 Minuten nach der Operation die Praxis wieder verlassen. Der Kompressionsstrumpf soll 6 Wochen lang tagsüber getragen werden. Arbeitsunfähigkeit besteht nicht. Eine Kontrolluntersuchung dokumentiert nach 8 Wochen das Ergebnis. Falls gewünscht, können dann kleinere Seitenäste noch verödet oder entfernt werden.